Besucherordnung

Zutrittsbedingungen und Besucherordnung

Besucherbergwerk Stock und Scherenberg

 

Sehr geehrter Gast,

Sie finden bei einer Grubenfahrt untertage, insbesondere dann, wenn Sie bergbauunerfahren sind, eine völlig fremde Welt vor.

Es entsteht sowohl eine körperliche als auch psychische Belastung, die nicht unterschätzt werden sollte. Diese Belastung resultiert aus den Lichtverhältnissen, ungewohnten Geräuschen, räumlicher Enge in bestimmten Bereichen, feucht-warmen und kalten Zonen sowie vermehrter Feuchtigkeit und Verschmutzung.

Die Besichtigung sollte nur durch solche Personen erfolgen, die sich den erhöhten Anforderungen an die körperliche und psychische Belastung gewachsen fühlen.

Beachten Sie bitte, dass der Teilnahme an einer Grubenfahrt gesundheitliche Einschränkungen entgegenstehen und auf keinen Fall Personen teilnehmen dürfen, die z.B. an den nachfolgenden oder ähnlichen Erkrankungen leiden:

  • Furcht vor geschlossenen Räumen (Klaustrophobie),
  • Anfallsleiden,
  • Erkrankungen der Atemwege (Kurzatmigkeit, Asthma, etc.),
  • Herzerkrankungen,
  • Kreislauf- und Bluthochdruckerkrankungen.

Folgende Sicherheitsvorschriften sind unbedingt zu beachten und einzuhalten:

  • Es besteht unbedingte Helmtragepflicht,
  • es sind Gummistiefel, welche nach Absprache ausgeliehen werden können, erforderlich,
  • die Kleidung ist den im Bergwerk zu allen Jahreszeiten herrschenden Temperatur von ca. 10°C anzupassen,
  • die begehbare Fläche enthält eine Vielzahl von Stolperstellen (z.B. Gestein in der Sohle, nicht ebener Fahrweg, Absätze, Röschenvertiefungen etc.),
  • die Firsthöhe in der Hauptstrecke ist teilweise < 1,7 m und in den Seitengängen < 1,5 m, es ist stets zu beachten, dass ein Anstoßen des Kopfes vermieden wird, schnelles Gehen und Laufen ist grundsätzlich verboten,
  • Ablagerungen an den Seitenwänden und auf der Stollen-Sohle können die Kleidung verschmutzen.

Bei der Teilnahme von Kindern ist zu beachten:

  • Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Erwachsenen teilnehmen; auch hierzu besteht grundsätzlich Helmtragepflicht. Das Mindestalter ist 9 Jahre.
  • Wegen der Gefahr von Verletzungen von Kindern wegen der niedrigen Stollenhöhe dürfen Kinder nicht hochgehoben oder getragen werden.
  • Kinder dürfen sich nicht von ihren erwachsenen Begleitpersonen entfernen oder herumlaufen.

Darüber hinaus ist zu beachten:

  • Alkohol und andere berauschende Mittel sind genauso wie das Rauchen untertage verboten.
  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist in allen Fällen Folge zu leisten.
  • Die Aufsichtspersonen sind berechtigt, Personen von der Begehung des Besucherbergwerks auszuschließen.
  • Im Falle von Zuwiderhandlungen besteht bei der verantwortlichen Person die Befugnis, die Führung sofort abzubrechen.
  • Die Mitnahme von Tieren (Hunde etc.) ist leider nicht möglich.

Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, sich gemäß den räumlichen Bedingungen angemessen zu verhalten.

Jeglicher Verstoß gegen diese Bedingungen muss im Interesse aller Besucher sanktioniert werden und schließt jegliche Haftung des betreibenden Vereins aus.